Haus der Volkskunst in Balingen-Dürrwangen

Nominierung Nachnominierung zur Kommunalwahl Nachnominierung zur Kommunalwahl

Die Kommunalwahlen 2019 stehen vor der Tür. Die SPD tritt mit einer eigenen Liste für den Gemeinderat Balingen und den Kreistag Zollernalb (Wahlkreis Balingen) an. Auf dieser Mitgliederversammlung wird über die verbliebenen Plätze auf der Gemeinderatsliste Balingen abgestimmt.


um 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Haus der Volkskunst
Ebinger Straße 52–56
72336 Balingen Deutschland

48.240036 8.887885

Schon seit Wochen bereitet sich der Ortsverein auf die Kommunalwahlen 2019 vor. In enger Zusammenarbeit mit den gewählten Rätinnen und Räten hat der Ortsvereinsvorstand zwei ausgewogene Listen mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern zusammengestellt: eine für die Balinger Gemeinderatswahl und eine für die Kreistagswahl im Wahlkreis Balingen. Diese Listenvorschläge wurden am 16. Februar vorgestellt und danach zur Abstimmung gebracht. Nun steht die Nominierung für die verbliebenen Plätze der Gemeinderatsliste Balingen an. Die Listenaufstellung erfolgt gemäß des Parteistatus und des Kommunalwahlgesetzes durch die wahlberechtigten SPD-Mitglieder in Balingen. Ganz bewusst soll die Möglichkeit schaffen werden, dass jede(r) jede(n) kennenlernen kann und ins Gespräche kommen kann.

Es gelten folgende Hinweise:

  • Die Parteibücher sind mitzubringen.
  • Gemäß KomWG dürfen a) Mitglieder, die unter 16 Jahre sind, b) Mitglieder, die am 26. Mai 2019 noch keine drei Monate ihre Hauptwohnung in Balingen haben, und c) Mitglieder, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder nicht die eines Mitgliedsstaates der EU besitzen, nicht an der Listenaufstellung mitwirken.
  • Die Listenaufstellung muss stets in geheimer Wahl vorgenommen werden. Listenplätze dürfen gemäß SPD-Bundeswahlordnung nur in geheimen Einzelwahlen oder geheimen verbundenen Einzelwahlen vergeben werden.
  • Die Aufstellung der Listen erfolgt gemäß § 5 Absatz 4 des SPD-Landesstatuts alternierend: eine Frau, ein Mann, beginnend mit dem Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin.
  • Mit dieser fristgerechten Einladung zur Nominierung der Gemeinderats- und Kreistagskandidatinnen und -kandidaten gilt auch eine eventuell erforderlich werdende kurzfristige Einladung zur Nachnominierung von Kandidatinnen und Kandidaten im Falle der Verlängerung der Einreichungsfrist als fristgerecht im Sinne des Status.

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