von Alexander Maute und Martin Rosemann (MdB) Mitgliederbrief zum Koalitionsvertrag

niemand von uns hat eine große Koalition angestrebt oder dieses Ziel gar im Wahlkampf verfolgt. Gemeinsam haben wir für einen Politikwechsel mit Rot-Grün gekämpft.

Hierfür gab es am 22. September keine Mehrheit. Zugleich hat auch die bisherige schwarz-gelbe Bundesregierung aufgrund des Ausscheidens der FDP aus dem Bundestag keine Mehrheit mehr erreicht. Rot-Rot-Grün haben wir vor der Wahl kategorisch ausgeschlossen. Es war eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass wir uns nach der Wahl daran halten.

Der Parteikonvent, als kleiner Parteitag der SPD, hat nach eingehender Diskussion entschieden, das Gesprächsangebot von CDU und CSU anzunehmen. Nach dem Ende der Sondierungsgespräche hat er die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit der Union gebilligt. Zugleich hat er die abschließende Entscheidung über einen möglichen Koalitionsvertrag in die Hände der Mitglieder gelegt. Damit wird ein neues Kapitel parteiinterner Demokratie aufgeschlagen. Ihr alle habt jetzt die Möglichkeit mit Eurem Votum per Briefwahl über den Koalitionsvertrag zu entscheiden.

Nach langen und zähen Verhandlungen liegt seit vergangenem Mittwoch der Koalitionsvertrag vor. Dieser kann unter www.spd.de/aktuelles/112760/20131127_koalitionsvertrag_uebersicht.html runtergeladen oder im Wahlkreisbüro von Martin Rosemann unter 07071 4400438 bestellt werden. Auf Mitgliederinformationsveranstaltungen am 6. Dezember um 20:00 Uhr im Museum in Hechingen und am 7. Dezember um 17:00 Uhr in der Gemeinschaftsschule West in Tübingen, werden wir die zentralen Inhalte des Koalitionsvertrags vorstellen und mit Euch diskutieren. Martin Rosemann steht zudem am 5. Dezember zwischen 10:00 und 13:00 Uhr telefonisch unter 07071 4400438 für Nachfragen zum Koalitionsvertrag zur Verfügung. Wir meinen, dass sich die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen aus sozialdemokratischer Sicht – gerade vor dem Hintergrund des Wahlergebnisses – mehr als sehen lassen können.

Klar ist: Frau Merkel ist keine Sozialdemokratin. Deshalb wird sie auch das Regierungsprogramm der SPD nicht unterschreiben. Es war daher auch nicht möglich, mit CDU und CSU die Bürgerversicherung, ein gerechteres Steuersystem, die Abschaffung des Betreuungsgeldes und eine vollständige Kehrtwende in der europäischen Krisenpolitik hinzubekommen. Auch direkte Demokratie auf Bundesebene ist am Widerstand der CDU gescheitert. Für all dies braucht es bei der nächsten Bundestagswahl andere Mehrheiten.

Dennoch ist die sozialdemokratische Handschrift eindeutig erkennbar. Der Koalitionsvertrag enthält die Kernforderungen der SPD, für die wir auch im Wahlkampf auf die Straße gegangen sind:

1. Überwindung der Spaltung auf dem Arbeitsmarkt und Stärkung der Tarifbindung

  • Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns für alle in Deutschland Beschäftigten in Höhe von 8,50 € zum 1.1.2015 mit einer Übergangsphase bis Ende 2016, in denen Abweichungen durch repräsentative Tarifverträge (also nicht durch die so genannten christlichen Gewerkschaften) möglich sind.
  • Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen, d.h. alle Branchen haben die Möglichkeit, einen höheren als den gesetzlichen Mindestlohn festzulegen.
  • Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen.
  • Gesetzlich festgelegte Kriterien zur Vermeidung des Missbrauchs von Werkverträgen.
  • Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten bei der Leiharbeit. Nach neun Monaten gilt das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.
  • Die Schaffung eines Entgeltgleichheitsgesetzes für Frauen und Männer und die Einführung von Frauenquoten für die Führungsgremien der Wirtschaft.

2. Bekämpfung von Altersarmut und Honorierung der Lebensleistung

  • Ermöglichung eines abschlagsfreien Rentenzugangs für langjährig Versicherte ab 63 Jahren, wobei das Zugangsalter schrittweise auf 65 Jahre erhöht wird.
  • Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente durch geringere Abschläge (Erhöhung der Zurechnungszeit von 60 auf 62 Jahre).
  • Einführung einer steuerfinanzierten solidarischen Lebensleistungsrente, damit Menschen, die trotz langer Versicherungszeiten nur geringe Rentenansprüche haben, nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind.
  • Ein zusätzlicher Rentenpunkt für jedes vor 1992 geborene Kind.
  • Das Rentenniveau in Ost- und Westdeutschland wird angeglichen.

3. Bezahlbarer Wohnraum für alle

  • Der Bund wird sich mit 518 Millionen Euro pro Jahr am Sozialen Wohnungsbau beteiligen.
  • Für die Städtebauförderung werden insgesamt 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Damit wird ein Gesamtbetrag von 700 Millionen Euro jährlich erreicht, wie es die SPD im Wahlkampf angekündigt hatte.
  • In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten können die Länder in Zukunft Mieterhöhungen bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete beschränken (Mietpreisbremse).
  • Künftig sollen nur noch maximal zehn Prozent einer Modernisierung auf die Miete umgelegt werden können.
  • Bei den Maklerkosten gilt zukünftig: Wer bestellt, bezahlt.

4. Verbesserungen für Pflegekräfte und umfassender Pflegebedürftigkeitsbegriff

  • So schnell wie möglich wird in dieser Legislaturperiode ein neuer umfassender Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Grundlage der Empfehlungen des Expertenbeirats eingeführt. Insbesondere Menschen mit Demenzerkrankungen werden dadurch bessere und passgenauere Leistungen erhalten.
  • Für die Pflege sind Personalmindeststandards vorgesehen, die zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen sollen. Die Dokumentationspflichten sollen reduziert werden.
  • Zur Finanzierung dieser Leistungsverbesserungen in einem Umfang von vier Milliarden Euro sowie zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte angehoben.

5. Bildung und Betreuung: Mehr finanzielle Spielräume für Länder und Kommunen

  • Zur Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode um sechs Milliarden Euro entlastet.
  • Die Kommunen sollen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes gibt es eine Entlastung von einer Milliarde Euro pro Jahr.
  • Es wird eine Kommission zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen eingerichtet.

6. Vorfahrt für Inklusion

  • Es wird ein Bundesteilhabegesetz erarbeitet, dessen Leistungen sich am persönlichen Bedarf orientieren und personenbezogen ermittelt werden.
  • Die Leistungen werden nicht länger institutionenorientiert, sondern personenorientiert bereitgestellt. D.h. das Geld folgt der Person und nicht umgekehrt. Dabei steht das Wunsch- und Wahlrecht der betroffenen Menschen im Vordergrund.
  • Auch der Arbeitsmarkt soll inklusiv sein und den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung und dem ersten Arbeitsmarkt stärken. Hierzu soll das „Budget für Arbeit“ herangezogen werden.

7. Offene Gesellschaft und Willkommenskultur

  • Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern, die nach 1992 geboren sind, entfällt in Zukunft der Optionszwang. Sie behalten eine doppelte Staatsbürgerschaft.
  • Um lange in Deutschland lebenden geduldeten Menschen, die hier integriert sind, eine Perspektive zu eröffnen, soll eine neue alters- und stichtagsunabhängige Regelung in das Aufenthaltsgesetz eingefügt werden.
  • Die Anforderungen an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Jugendliche werden vereinfacht.
  • Die Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete wird auf das jeweilige Bundesland ausgedehnt.
  • Asylbewerber und Geduldete erhalten nach drei Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt.
  • Auch wenn die Öffnung der Ehe und ein Bekenntnis zum generellen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften am Widerstand der Union gescheitert sind, enthält der Koalitionsvertrag ein Bekenntnis dazu, alle rechtlichen Regelungen zu beseitigen, die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften schlechter stellen.

All dies, liebe Genossinnen und Genossen, wird es ohne die SPD in der Regierungsverantwortung nicht geben. Im Unterschied zu Koalitionsverträgen der Vergangenheit gibt es in diesem Vertrag für die mit Zahlen unterlegten Maßnahmen keine Finanzierungsvorbehalte.

Für unseren Wahlkreis ist besonders erfreulich, dass die SPD in den Verhandlungen eine generelle Besserstellung der Universitätskliniken bei den Fallpauschalen und eine gesonderte Vergütung der Extremkostenfälle erreichen konnte. Für die Beschäftigten in der Krankenpflege ist wesentlich, dass die Pflegeleistungen in den Fallpauschalen für die Krankenhäuser stärker berücksichtigt werden sollen.

Vorgesehen ist auch eine Anschlussregelung für die sogenannten GVFG-Mittel (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) zur Förderung regionaler und kommunaler Verkehrsprojekte nach 2019. Damit wird das Projekt unserer Regionalstadtbahn die notwendige Planungssicherheit erhalten.

Liebe Genossinnen und Genossen, das letzte Wort über den Koalitionsvertrag habt nun Ihr. Wir appellieren an Euch, von dieser Gelegenheit der Mitentscheidung auch Gebrauch zu machen.

Wir haben uns nach Abwägung aller Gesichtspunkte entschieden, diesem Koalitionsvertrag zuzustimmen, auch wenn aus unserer Sicht eine große Koalition auch bei schwierigen Mehrheitsverhältnissen die Ausnahme darstellen muss.

Der Beitrag der SPD in einer großen Koalition muss unserer Meinung nach darin liegen, unser Land gerechter zu machen, die Spaltung des Arbeitsmarkts zurückzudrängen, Altersarmut zu bekämpfen, die Chancen von einkommensschwächeren Familien auf bezahlbaren Wohnraum sowie Bildung und Betreuung für ihre Kinder zu verbessern und unsere Gesellschaft offener und moderner zu machen.

Bei der Energiewende hätten wir uns auch von der sozialdemokratischen Seite mehr Mut gewünscht. Nicht jeder Punkt unseres Wahlprogramms findet sich im Koalitionsvertrag wieder. Aber die Umsetzung der dort niedergeschriebenen Politik bedeutet für Millionen von Menschen – für die kleinen Leute und ihre Familien – eine Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen. Gerade deshalb erwarten viele von uns – auch die Gewerkschaften – dass wir Verantwortung übernehmen und handeln.

Bei Wahlergebnissen gibt es keine Automatismen. Eine große Koalition führt nicht automatisch zu schlechten Wahlergebnissen. Und vier Jahre in der Opposition führen nicht automatisch zu guten Wahlergebnissen. Jedoch wissen wir, dass wir Glaubwürdigkeit nur durch eigenes Handeln zurückgewinnen können.

Im Übrigen wird entscheidend sein, wie wir als Partei in den nächsten vier Jahren auftreten werden. Dabei wird es vor allem darauf ankommen zu verdeutlichen, was das originär sozialdemokratische an der Regierungspolitik ist, zugleich aber auch immer klar zu machen, was mit diesem Koalitionspartner nicht geht und warum wir in vier Jahren eine SPD-geführte Bundesregierung anstreben. Wir müssen als SPD selbstbewusst die Geschichte unserer sozialdemokratischen Politik erzählen. Dabei wird es auf uns alle ankommen.

Mit solidarischen Grüßen
Alexander Maute (SPD-Kreisvorsitzender) und Martin Rosemann (Bundestagsabgeordneter)